Ordnungslinien

Ordnungslinien sind unterbrochene Quermarkierungen in weißer Farbe. Sie müssen eine Breite von 30 Zentimetern haben. Die Länge des Striches hat 60 Zentimeter, die Länge der Unterbrechung 30 Zentimeter zu betragen.

Anstatt einer Ordnungslinie können auch gleichschenkelige Dreiecke mit einer Basisbreite von 60 Zentimetern und 30 Zentimeter Abstand voneinander ausgeführt werden. Die Höhe soll im Regelfall 90 Zentimeter betragen. Diese Dreiecke sind insbesondere bei Verkehrssituationen anzubringen, bei denen eine optische Hervorhebung der Ordnungslinien erforderlich ist (z.B. am Ende von Radwegen und Radfahrstreifen oder zur Kennzeichnung von Linksabbiegespuren bei Autobahnauffahrten und Kreisverkehren).