Radfahrerüberfahrt
Radfahrerüberfahrten werden durch Markierungen in weißer Farbe begrenzt, die aus quadratischen Feldern und gleich großen Unterbrechungen mit einer Seitenlänge von je 50 Zentimetern bestehen.
Bei schrägen Überfahrten sind im Regelfall statt der Quadrate Parallelogramme aufzubringen.
Wenn neben einer Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert ist, kann jene Linie der Radfahrerüberfahrt, die auf der dem Schutzweg zugewandten Seite verlaufen würde, entfallen.
Die Linien sind so anzuordnen, dass die volle Breite der Radfahranlage erhalten bleibt.