Sperrlinien
Einfache Sperrlinien
Einfache Sperrlinien sind nicht unterbrochene Längsmarkierungen in weißer Farbe. Die Mindestlänge einer Sperrlinie beträgt auf Freilandstrecken 50 Meter und in Ortsgebieten 20 Meter (ausgenommen in Kreuzungsbereichen).
Doppelte Sperrlinien
Doppelte Sperrlinien sind mit gleicher Strichbreite wie einfache Sperrlinien auszuführen. Die Zwischenraumbreite hat im Allgemeinen der Strichbreite zu entsprechen. Wenn es die Anlageverhältnisse erfordern, kann die Breite des Zwischenraumes auf zehn Zentimeter herabgesetzt werden.
Werden auf Straßen mit Gegenverkehr vier oder mehr Fahrstreifen durch Bodenmarkierungen gekennzeichnet, so sind die in entgegengesetzten Richtungen zu benützenden Fahrsteifen durch doppelte Sperrlinien oder Trennstreifen voneinander zu trennen. Auch auf Straßen mit drei Streifen und mit Gegenverkehr soll die Trennung mittels doppelter Sperrlinien bzw. Trennstreifen erfolgen.