Markierungen im Tunnelbereich
Bei Tunneln mit Richtungsverkehr sind ca. 250 Meter vor dem Tunnel die Fahrstreifen mit Warnlinien (6 m / 1,5 m) zu markieren.
In Tunneln mit Gegenverkehr sind die jeweiligen Richtungsfahrbahnen mittels doppelter Sperrlinie zu markieren.