Sperrflächen

Sperrflächen sind als parallele, 45 Grad schräge Linien in weißer Farbe auszuführen und mit einer nicht unterbrochenen Linie zu begrenzen. Die Breite der Sperrflächenumrandung hat auf Autobahnen und Autostraßen mindestens 15 Zentimeter, im übrigen Straßennetz mindestens zehn Zentimeter zu betragen.

Es sind entweder große Sperrflächen mit einer Schraffenbreite von 50 Zentimetern oder kleine Sperrflächen mit einer Schraffenbreite von 25 Zentimetern anzuordnen.

Bei langen Sperrflächen ist es zulässig, Teile der Schraffen wegzulassen. Es sollen jeweils fünf aufeinander folgende Schraffen sowie 50 Prozent des Gesamtausmaßes der Sperrfläche markiert sein.

Abgrenzungen durch bauliche Einrichtungen, wie etwa Gehsteigkanten, ersetzen die Umrandung.