Warnlinien
Warnlinien sind Leitlinien mit einer Strichlänge von sechs Metern und einer Unterbrechung von eineinhalb Metern. In Ortsgebieten und – wenn es die örtlichen Gegebenheiten erfordern – auch außerhalb von Ortsgebieten, kann die Länge des Striches und die Länge der Unterbrechung je eineinhalb Meter betragen.
Warnlinien sind anzubringen, wenn das Wechseln des Fahrstreifens ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit erfordert, z.B. in Bereichen mit „Überholen verboten –ausgenommen Zugmaschinen“, in unübersichtlichen Anlageverhältnissen, bei Radfahren gegen die Einbahn, zur Abgrenzung von Mehrzweckstreifen oder im Annäherungsbereich von Kreuzungen auf Strecken, die keine Mittelmarkierungen aufweisen.
Warnlinien sind auch als Ankündigung von Sperrlinien anzubringen.